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   BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95   

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https://dejure.org/1995,3843
BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95 (https://dejure.org/1995,3843)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1995 - 4 StR 563/95 (https://dejure.org/1995,3843)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 563/95 (https://dejure.org/1995,3843)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95
    Es hat dabei nicht bedacht, daß beim Angeklagten - möglicherweise in Verbindung mit dem genossenen Alkohol - eine "schwere andere seelische Abartigkeit" (§§ 20, 21 StGB) in Form einer Triebanomalie in Betracht kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 15).

    Da nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, daß bei der gebotenen umfassenden Beurteilung von Täterpersönlichkeit und Tat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 16, 26) die Schuldunfähigkeit des Angeklagten (§ 20 StGB) festgestellt wird, hebt der Senat nicht nur - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - den Strafausspruch, sondern das Urteil insgesamt auf.

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95
    Es hat dabei nicht bedacht, daß beim Angeklagten - möglicherweise in Verbindung mit dem genossenen Alkohol - eine "schwere andere seelische Abartigkeit" (§§ 20, 21 StGB) in Form einer Triebanomalie in Betracht kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 15).

    Da nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, daß bei der gebotenen umfassenden Beurteilung von Täterpersönlichkeit und Tat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 16, 26) die Schuldunfähigkeit des Angeklagten (§ 20 StGB) festgestellt wird, hebt der Senat nicht nur - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - den Strafausspruch, sondern das Urteil insgesamt auf.

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95
    Bei der Prüfung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (NStZ 1994, 578) zu beachten sein.
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95
    Das Verschlechterungsverbot hindert den neuen Tatrichter nicht, die Unterbringung des Angeklagten nach den §§ 63, 64 StGB anzuordnen (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGHSt 37, 5, 9; 38, 362, 363; Senatsbeschlüssevom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94 - undvom 22. August 1995 - 4 StR 465/95).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95
    Das Verschlechterungsverbot hindert den neuen Tatrichter nicht, die Unterbringung des Angeklagten nach den §§ 63, 64 StGB anzuordnen (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGHSt 37, 5, 9; 38, 362, 363; Senatsbeschlüssevom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94 - undvom 22. August 1995 - 4 StR 465/95).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95
    Hierbei wird allerdings zu berücksichtigen sein, daß in Fällen, in denen letztlich der Alkoholgenuß den Ausschluß oder die Verminderung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, § 63 StGB lediglich dann angewendet werden kann, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 17 m.w.N.; BGH, Beschlüssevom 8. August 1995 - 1 StR 352/95 - undvom 20. September 1995 - 2 StR 441/95).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95
    Die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen können jedoch bestehenbleiben, da sie von dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht berührt werden (vgl. BGHSt 14, 30, 34).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 694/94

    Abbruch einer Behandlung - Medikament - Medikamentöse Behandlung -

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95
    Das Verschlechterungsverbot hindert den neuen Tatrichter nicht, die Unterbringung des Angeklagten nach den §§ 63, 64 StGB anzuordnen (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGHSt 37, 5, 9; 38, 362, 363; Senatsbeschlüssevom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94 - undvom 22. August 1995 - 4 StR 465/95).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95
    Da nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, daß bei der gebotenen umfassenden Beurteilung von Täterpersönlichkeit und Tat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 16, 26) die Schuldunfähigkeit des Angeklagten (§ 20 StGB) festgestellt wird, hebt der Senat nicht nur - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - den Strafausspruch, sondern das Urteil insgesamt auf.
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95
    Hierbei wird allerdings zu berücksichtigen sein, daß in Fällen, in denen letztlich der Alkoholgenuß den Ausschluß oder die Verminderung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, § 63 StGB lediglich dann angewendet werden kann, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 17 m.w.N.; BGH, Beschlüssevom 8. August 1995 - 1 StR 352/95 - undvom 20. September 1995 - 2 StR 441/95).
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95

    Vorrang - Eingewurzelte Neigung - Psychische Disposition - Übung - Rauschmittel

  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

  • BGH, 20.09.1995 - 2 StR 441/95

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei durch Alkoholkonsum hervorgerufener

  • BGH, 08.08.1995 - 1 StR 352/95

    Unterbringung - Verminderte Schuldfähigkeit - Krankhafte Alkoholsucht -

  • BGH, 15.12.1988 - 1 StR 612/88

    Einschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen einer auf einer

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

    Einer etwaigen Anordnung der Unterbringung nach den §§ 63, 64 StGB stünde nicht entgegen, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5, 9; 38, 362, 363; Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 563/95).
  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96

    Auswirkungen einer Alkoholaufnahme im Zustand verminderter Schuldfähigkeit -

    Einer etwaigen Anordnung der Unterbringung stünde nicht entgegen, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hatte (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 563/95 m.w.N.).
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